WALDHÜTTE  Elkeringhausen

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Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingung

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft beim Vermieter bestellt und zugesagt bzw. bereitgestellt worden ist. Grundlage sind meine Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen:

1. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vetragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer er abgeschlossen ist.

2. Nach Abschluß des Gastaufnahmevertrages erhält der Mieter vom Vermieter i.d.R. eine schrifliche Bestätigung. In der Regel erfolgt eine Anzahlung per Überweisung, der Restbetrag kann kurz vor Anreise überwiesen, bzw. vor Ort bar beglichen werden. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine Anzahlung vereinbart, ist diese innerhalb von zwei Wochen (bzw. zu dem in der Buchungsbestätigung genannten Termin) nach Erhalt der Bestätigung auf das genannte Bankkonto zu überweisen, andernfalls gilt die Buchung als storniert.

3. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die ersparten Aufwendungen sind in den nachfolgenden Stornobedingungen bei nicht anderweitiger Vermietung enthalten.

Stornobedingungen
Storno erfolgt ab 30 Tage vor Anreise:
60 % des vereinbarten Gesamtmietpreises.
Storno erfolgt bis weniger als 15 Tage vor Anreise und bei Nichtanreise:
80 % des vereinbarten Gesamtmietpreises.

Fälligkeit der Stornogebühr:
unverzüglich und unaufgefordert nach erfolgter Stornierung auf das in der Buchungsbestätigung genannte Bankkonto.

Der Vermieter wird dem Mieter eine anderweitige Vermietung für die nicht in Anspruch genommene Mietzeit unverzüglich mitteilen und eine Verrechnung der bestehenden Forderungen des Vermieters und evtl. Rückforderungen des Mieters vornehmen.

4. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Unterkunft nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 3 errechneten Betrag zu zahlen.

5. Das Mietobjekt nebst Inventar ist pfleglich zu behandeln. Sämtliches Geschirr ist bei Auszug in tadellos gereinigtem Zustand zu hinterlassen. Mülleimer sind zu entleeren. Der Mieter verpflichtet sich, alle während der Mietzeit entstandenen Schäden zu ersetzen. Das Inventar wird vom Mieter wie vorhanden übernommen. Beanstandungen sind dem Vermieter zu melden. Nichtgemeldete Schäden, die sich bei der Grundreinigung offenbaren, werden in Rechnung gestellt. Bedarf das Mietobjekt einer besonderen, ergänzenden Reinigung, wird dem Mieter die zusätzliche Reinigungszeit unter Zugrundelegung des jeweils geltenden Stundensatzes berechnet. Mit üblichen Mitteln nicht zu entfernende Verunreinigungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
Eltern haften für ihre Kinder.

6. Die Objekte dürfen höchstens mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Bei Überschreitung behalten wir uns die fristlose Kündigung vor.

7. Der Vermieter haftet nicht für in der Unterkunft abhanden gekommenes Eigentum des Mieters.
Für abgestellte Fahrzeuge auf hauseigenen PKW-Plätzen wird bei Schäden oder Diebstahl keinerlei Haftung übernommen.

8. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.